Patientenverfügung

Der Bundestag hat am 18.06.2009 ein neues Gesetz verabschiedet, wodurch die Patientenverfügung nun gesetzlich geregelt wird. Das Gesetz ist seit 01.09.2009 in Kraft.


Die gute Nachricht ist, dass sämtliche alten Patientenverfügungen ihre Wirksamkeit behalten. 

Es ist zu empfehlen, das neue Gesetz zum Anlass zu nehmen, eine etwaig bestehende Patientenverfügung zu überprüfen oder überhaupt eine Patientenverfügung zu verfassen.

Ein Formular zur Patientenverfügung erhalten Sie kostenlos von uns! Rufen Sie uns an oder schreiben uns eine kurze Email.


Vorsorgevollmacht

Die wenigsten Bürger wissen, dass selbst engste Verwandte im Fall der Fälle nicht wirksam für einander handeln und Entscheidungen treffen können.


Falls ein Mensch seinen Willen nicht mehr selbst äußern und nicht mehr selbst handeln kann, wird das Betreuungsverfahren eingeleitet, was nicht selten dazu führt, dass ein Berufsbetreuer bestellt wird. Selbst wenn ein Verwandter zum Betreuer bestellt wird, so ist dieser dann gegenüber dem Betreuungsgericht rechenschaftspflichtig.

Das gerichtliche Betreuungsverfahren wird in der Regel vermieden, wenn rechtzeitig zu Lebzeiten eine Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung ausgestellt wurde. Ist ein so bevollmächtigter Vertreter vorhanden, so kann dieser im Notfall handeln. Ein gerichtliches Betreuungsverfahren wird so vermieden.

Wir sagen Ihnen gerne, was zur optimalen Vorsorge in diesem Bereich richtig und wichtig ist! Gerne könne Sie uns bei Fragen zu diesem Thema anrufen.