Welche Fristen gilt es zu berücksichtigen?Ausschlagungsfrist: 6 Wochen Frist zur Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen: 3 Jahre Was kann ich tun, wenn ich keine Kinder habe und meine Geschwister oder meine Nichten/Neffen zu Erben machen möchte?In diesem Fall kann es ratsam sein, durch Schenkungen unter Nießbrauchsvorbehalt die sich dadurch ergebenden steuerlichen Vorteile auszunutzen. Auch wird es von der richtigen Testamentsgestaltung abhängen, dass so wenig Erbschaftsteuer als möglich anfällt. Hier sollte man sich über steuersparende Gestaltungen informieren. Wichtig ist, sich nicht zu schnell zu Schenkungen hinreißen zu lassen, denn hier gilt sonst schnell: "Weg ist weg". Daher sollten Schenkungen stets wohlüberlegt und nur nach juristischer Beratung erfolgen. Der Fachmann weiß hier Rat. Erbrecht und BankenInhalt wird derzeit überarbeitet. Minderjährige im ErbrechtInhalte werden zur Zeit überarbeitet und stehen in Kürze zur Verfügung Lebensversicherungen im ErbfallEs kommt daruf an, wie der Versicherungsvertrag ausgestaltet ist. Sollte kein Begünstigter einer Lebensversicherung eingetragen sein, so fällt die Versicherungssumme in den Nachlass und steht damit den Erben zu.
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