Welche Freibeträge gelten seit dem 01.01.2009?

Für Ehegatten wurde der Freibetrag auf € 500.000,00 angehoben. Für Kinder steigt der Freibetrag auf € 400.000,00. Der Freibetrag der Enkel stieg massiv  auf € 200.000,00.

Die Freibeträge der Geschwister, Nichten und Neffen stiegen lediglich leicht auf neu € 20.000,00.

Der Freibetrag übriger Personen, worunter auch der nichtverheiratete Lebensgefährte zählt, wurde auf € 20.000,00 angehoben.

Eine Übersicht der Freibeträge können Sie hier heruterladen.

Auffallend ist also, dass nur die nahen Angehörigen wie Ehegatten und Kinder signifikant höhere Freibeträge erhalten haben. Die Freibeträge der Geschwister, Nichten, Neffen und Lebensgefährten steigen nur minimal. Sie sind damit die "Verlierer" der Erbschaftsteuerreform. Ob die erhöhten Freibeträge die Höherbewertung von Immobilien ausgleichen können, muß im Einzelfall geprüft werden.

Wünschen Sie anwaltliche Beratung zu diesem Thema?


Welche Steuersätze gelten?

Die Steuersätze für Kinder und Ehegatten sind durch die Erbschaftsteuerreform unverändert geblieben. Die Steuersätze der Erbschaftsteuerklassen 2 und 3 wurden jedoch vereinheitlicht und sind zum Teil massiv angestiegen. Diese z.B. für die Geschwister, Nichten und Neffen sowie den Lebensgefährten anzuwendenden Steuersätze betragen entweder 30 % oder 50 %, je nach Höhe des ererbten Vermögens.

Eine exakte Übersicht der Steuersätze können Sie hier herunterladen.

Wünschen Sie anwaltliche Beratung zu diesem Thema?


Wie wird mein Haus jetzt beim Schenken oder Erben bewertet?

Die neue erbschaftsteuerliche Bewertung von Immobilien richtet sich nach dem Bewertungsgesetz. Maßgeblich ist - vereinfacht gesagt - der Verkehrswert. Wegen neu eingeführte Begünstigungsregeln ist im Einzelfall eine genaue Prüfung vorzunehmen. Eine Beratung lohnt sich.

Bei der Schenkung zu Lebzeiten im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unter Nießbrauchsvorbehalt ist der Wert des Nießbrauchs abzugsfähig. Durch die richtige Gestaltung können hier Steuern gespart werden.

Wünschen Sie anwaltliche Beratung zu diesem Thema?