Hätten Sie es gewusst?
Das Wichtigste zur Erbschaft-
steuerreform auf einen Blick!


Höherbewertung von Immobilien im Erbfall und bei Schenkung

Bis zum 31.12.2008 wurde das Erben von Immobilien im Vergleich zu Barvermögen begünstigt. Der Steuerwert der Immobilie lag dabei bei rund 50 % bis 70 % des Verkehrswertes (Marktwertes). Damit ist seit dem 01.01.2009 Schluss. Die Immobilie wird nun mit dem vollen Verkehrswert angesetzt.

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Steuerfreistellung von selbst genutztem Wohneigentum für Ehegatten und Kinder.

Wenn die Witwe oder der Witwer als Erbe die gemeinsam genutzte WOhnimmobilie selbst für 10 Jahre zu Wohnzwecken nutzt, bleibt die Immobilie steuerfrei, egal wie groß das Objekt ist. Dies gilt gleichermaßen für die Eigentumswohnung wie für die "Millionärsvilla".

Ähnliches gilt für die Kinder: Wenn die Wohnfläche nicht größer als 200 m² ist und die Immobilie 10 Jahre lang Kindern als Erben selbst bewohnt wird und nicht verkauft wird, sol bleibt die Immobilie steuerfrei. Es wird sich zeigen müssen, ob damit den Erben tatsächlich ein Gefallen getan wird, wenn sie die Immobilie halten müssen, um die Befreiung zu erhalten.

Zahlreiche Fragen stellen sich:

Was ist, wenn die Witwe ausziehen will oder muß?

Was ist, wenn die Wohnung oder das Haus größer als 200 m² ist? Was zählt zur Wohnfläche? Müssen bei zwei Erben beide dort wohnen? Wir sagen Ihnen, wie Sie durch richtiges und rechtzeitiges Handeln die Weichen richtig stellen.

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Erhöhung der persönlichen Freibeträge für nahe Angehörige

Es hängt vom Einzelfall ab, ob die Erhöhung der Freibeträge die Höherbewertung der Immobilien ausgleichen kann.

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Erhöhung der Steuersätze für entfernte Verwandte und nicht verwandte Erben

Entfernte Verwandte sind nach Ansicht des Gesetzgebers auch Geschwister sowie Nichten und Neffen. Diese sind die großen Verlierer der Reform: Sie erhalten nur geringe Steuerfreibeträge, zusätzlich werden die Steuersätze erhöht.

Ebenfalls nicht verwandt ist der Lebensgefährte, Beispiel: Ein Paar ist nicht verheiratet. Einer verstirbt und der Überlebende wird über ein Testament begünstigt. Dieser wird nun steuerlich wie ein Fremder behandelt. Um ungewollte und vor allem unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden, gilt es, bereits im Vorfeld die richtigen Maßnahmen zu ergreifen.

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Begünstigung für den Übergang von Betriebsvermögen

Um Existenz bedrohende Nachteile zu vermeiden und ein Fortbestehen des Unternehmens zu sichern, sollte nichts dem Zufall überlassen werden. Rechtzeitige Nachfolgeplanung ist für Unternehmer ein muss! Wir erklären Ihnen, worauf es bei den in der Presse oft zitierten Schlagwörtern wie  „Haltefrist“ und „Lohnsummen“ ankommt. Eine fundierte juristische Begleitung des Unternehmens und des Unternehmers wird durch die Reform noch wichtiger.

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